Gewerbetreibende und GesellschafterInnen sind nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz pflichtversichert.
Darunter fallen Sie als
Im Jahr 2021 sind folgende Beiträge zu zahlen:
2021 | Mindesbeitragsgrundlage | Beitrag monatlich | Beitrag Quartal |
Krankenversicherung 6,8% | 475,86 | 32,36 | 97,08 |
Pensionsversicherung 18,5% | 574,36 | 106,26 | 318,78 |
Summe | 138,62 | 415,86 | |
Selbständigenvorsorge 1,53% | 475,86 | 7,28 | 21,84 |
Unfallversicherung | 10,42 | 31,26 | |
Gesamtsumme | 156,32 | 468,96 |
Die GSVG - Beiträge werden (außer bei Neugründern) immer dem tatsächlichen Einkommen angepasst. Wenn Sie eine zu geringe Beitragsgrundlage haben und die Sozialversicherungsbeiträge angenehm nieder sind, kann es in den Folgejahren zu Nachzahlungen kommen. Wenn Sie Ihr Einkommen durch Einnahmen - Ausgaben - Rechnung ermitteln sollten Sie Ihre Sozialversicherungszahlungen jedenfalls Ihrem Einkommen anpassen. Nachzahlungen in Folgejahren können eventuell zu ungewollten Steuerverschiebungen kommen.
Sie zahlen im Jahr 01 die SV-Beiträge aufgrund der Mindestbemessungsgrundlage und verdienen € 60.000,00. Im Jahr 02 geben Sie Ihre Steuererklärung ab. Die Steuerbemessung beträgt gerundet € 58.100,00 (Gewinn abzüglich SV-Beiträge von € 1.900). Der Spitzensteuersatz beträgt 42%. Die Sozialversicherung bei einem Einkommen von € 60.000 beträgt gerundet € 15.200,00. Bezahlt haben Sie jedoch nur € 1.900,00. Es kommt zu einer Nachzahlung im Jahr 03 von rund € 13.300.
Das Jahr 03 ist ein sehr schwieriges Jahr, Sie verdienen gerade mal € 25.000,00, davon zahlen Sie rund € 13.300 Sozialversicherungsbeiträge aus dem Jahr 01 nach. Die Steuerbemessung im Jahr 03 beträgt somit € 10.292,00. Bis zu einem Einkommen von € 11.000,00 zahlen Sie jedoch keine Einkommensteuer (steuerfreies Einkommen). Sie können also die Nachzahlung an die Sozialversicherung im Jahr 03 steuerlich nicht verwerten und verlieren somit im Jahr 01 42% der Nachzahlung nämlich rund € 5.600,00.
TIPP: Sozialversicherungsbeiträge immer dem aktuellen Einkommen anpassen!
2021 | Höchstbeitragsgundlage | Beitrag monatlich | Beitrag Quartal |
Krankenversicherung 6,8% | 6.475,00 | 440,30 | 1.320,90 |
Pensionsversicherung 18,5% | 6.475,00 | 1.197,88 | 3.593,64 |
Summe | 1.638,18 | 4.914,54 | |
Unfallversicherung | 10,42 | 31,26 | |
Selbständigenvorsorge 1,53% | 6.475,00 | 99,07 | 297,21 |
Gesamtsumme | 1.747,67 | 5.243,01 |
Die jährliche Höchstbeitragsgrundlage beträgt € 77.700,00.
Für Neugründer (Jungunternehmer) gilt in den ersten 2 Kalenderjahren für die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung eine fixe Beitragsgrundlage von € 475,86 (Wert 2021) monatlich. Die Beiträge werden nicht mehr nachbemessen. Diese Regelung gilt für Kalenderjahre, wenn Sie z.B. im April 2021 beginnen, gilt die fixe Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung bis Ende 2022.
Wenn Sie mehr als die Mindestbeitragsgrundlage verdienen wird der Pensionsbeitrag immer dem tatsächlichen Einkommen angepasst.
Neugründer 2021 | Mindesbeitragsgrundlage | Beitrag monatlich | Beitrag Quartal |
Krankenversicherung 6,8% | 475,86 | 32,36 | 97,08 |
Pensionsversicherung 18,5% | 574,36 | 106,26 | 318,78 |
Summe | 138,62 | 415,86 | |
Selbständigenvorsorge 1,53% | 475,86 | 7,28 | 21,84 |
Unfallversicherung | 10,42 | 31,26 | |
Gesamtsumme | 156,32 | 468,96 |
Der hier veröffentliche Beitrag stellt die Meinung der AutorInnen dar und kann eine Beratung durch RechtsanwältInnen, NotarInnen, SteuerberaterInnen oder BilanzbuchhalterInnen nicht ersetzen.