Das Finanzierungsleasing ersetzt die herkömmliche Form der Kreditfinanzierung. Meist wird eine Anzahlung in Höhe von z.B. 30% des Kaufpreises gezahlt, Leasingraten über eine Laufzeit von 3 bis 5 Jahren vereinbart, danach bleibt meist ein Restwert über.
Der Vertrag ist während der Laufzeit nicht kündbar und das Risiko des zufälligen Unterganges (Diebstahl) und der Beschädigung (Unfall) des Autos trägt der Leasingnehmer (ist in den meisten Fällen durch eine von Leasingnehmer abzuschließende Kaskoversicherung abgedeckt).
Beispiel:
KFZ-Neupreis: | € 20.000,00 |
Anzahlung: | € 4.800,00 |
Laufzeit des Leasingvertrages: | 48 Monate |
Restwert: | € 3.040,00 |
Leasingrate: | € 290,00 monatlich |
Die Leasingrate wird als Aufwand verbucht (PKW kein Vorsteuerabzug). Die Leasingraten betragen somit im Jahr € 3.480,00. Die Vorauszahlung von € 4.800,00 wird über die Laufzeit des Vertrages aufgelöst, Der Vertrag läuft 4 Jahre, somit € 1.200,00 pro Jahr. Am Ende der Laufzeit kann das Fahrzeug um den Restwert € 3.040,00 angekauft werden.
jährlich | |
Leasingrate | 3.480,00 |
anteilige Vorauszahlung (Auflösung) | 1.200,00 |
Leasingaufwand jährlich | 4.680,00 |
Abschreibung: Wenn das Auto gekauft und bezahlt worden ist, dann ist die Abschreibung auf eine Nutzungsdauer von 8 Jahren zu verteilen. In unserem Beispiel bedeutet dies:
Anschaffungspreis | 20.000,00 |
Abschreibung auf eine Nutzungsdauer von 8 Jahren | 2.500,00 |
Der Leasingaufwand ist gegenüber einer Abschreibung bei Kauf oder Kreditfinanzierung um € 2.180,00 höher. Durch die Bildung des Leasingaktivpostens wird der Kauf des Autos dem Leasing gleichgestellt.
Bei der Berechnung des Leasingaktivpostens wird die sogenannte Tilgungskomponente der möglichen Abschreibung gegenübergestellt.
monatliche Tilgunskomponente - monatliche Abschreibung = monatlicher Leasingaktivposten
Die steuerliche Abschreibungsdauer bei PKW beträgt zwingend 8 Jahre
Die Tilgungskomponente ist die Differenz zwischen Anschaffungspreis und Restwert des KFZ ohne Zinsanteil.
Die monatliche Tilgungskomponente errechnet sich aus der Formel:
Die so errechnete monatliche Tilgungskomponente ist dem monatlichen Abschreibungsbetrag, der sich aus der zwingenden 8-jährigen Nutzungsdauer ergibt, gegenüber zu stellen.
Ist der monatliche Abschreibungsbetrag geringer so ergibt sich ein monatlicher Leasingakivposten, der steuerlich nicht geltend gemacht werden kann.
Die gebuchte Leasingrate wird durch Hinzurechnung des Leasingaktivpostens zum steuerlichen Ergebnis reduziert.
Mit den Zahlen aus unserem obigen Beispiel ergibt sich folgende Berechnung:
Die monatliche Tilgungskompononente ergibt € 353,33 und ist der monatliche AfA von 208,33 (20.000/8/12) gegenüberzustellen.
Der monatlich Aktivposten beträgt € 145,00.
Wurde der Leasingvertrag im Erklärungsjahr begonnen oder beendet so ist der monatliche Aktivposten nicht mit 12 Monaten (ganzes Jahr) sondern mit der Anzahl der Monate, in denen Leasingraten gezahlt wurden, zu multiplizieren.
Läuft der Leasingvertrag das ganze Jahr (es wurden 12 Leasingraten gezahlt) dann beträgt der Leasingaktivposten € 1.740,00. Oben haben wir ausgerechnet, dass der Mehraufwand zur Abschreibung € 2.180,00 beträgt. Die Differenz zwischen den beiden Werten sind die Zinsen, die in die Leasingrate eingerechnet wurden. Diese sind steuerlich absetzbar und werden nicht gekürzt. Zinsen würden ja auch bei einem kreditfinanzierten Autokauf anfallen.
Ein negativer Aktivposten ist im Jahr des Leasingbeginnes denkbar, wenn der Abschreibungszeitraum (Ganzjahres-AfA bzw. Halbjahres-AfA) länger als der Leasingzeitraum in diesem Jahr ist. Dies ist nur im Jahr des Vertragsbeginnes möglich.
Nach Beendigung des Leasingvertrages wird der Leasingaktivposten über die Restnutzungsdauer des Fahrzeuges aufgelöst. Wird das Fahrzeug nicht angekauft so ist der Leasingaktivposten sofort in voller Höhe aufzulösen.
Letzlich wird über den Leasingaktivposten der jährliche Substanzaufwand der Abschreibung über 8 Jahre gleichgestellt.
Bei einem Ankauf würde die Abschreibung unter der 8-Jahres AfA liegen und wird über die Auflösung berichtigt. Bei einem Verkauf des Autos oder Rückgabe wird der Buchwert über die Gesamtauflösung des Lesasingaktivpostens erhöht. Nämlich bis zur Höhe die bei einer Abschreibung über 8 Jahre entstanden wäre.
Ist der Anschaffungspreis über € 40.000,00 so ist die Vorauszahlung, die Leasingrate und der Restwert um die Luxustangente zu kürzen und dann die Berechnung des Leasingaktivpostens vorzunehmen.
Beim Operatingleasing steht die Gebrauchsüberlassung gegenüber der Finanzierung im Vordergrund. Bei diesem Leasingvertrag ist
Bei Operatingleasing ist in der Regel kein Aktivposten zu bilden.
Der hier veröffentliche Beitrag stellt die Meinung der AutorInnen dar und kann eine Beratung durch RechtsanwältInnen, NotarInnen, SteuerberaterInnen oder BilanzbuchhalterInnen nicht ersetzen.