Ab dem Veranlagungsjahr 2018 ist der anzusetzende Sachbezugswert für die private Nutzung eines PKW der Gesellschaft durch die wesentlich beteiligte Gesellschafter-GeschäftsführerIn (Anteil über 25 %) in einer Verodnung geregelt.
Die Verordnung sieht 2 Möglichkeiten für die Bewertung des Sachbezuges vor:
Prozentsatz | Basis | maximal |
grundsätzlich 2% monatlich | Neuwert zum Zeitpunkt der Erstzulassung (inklusive Normverbrauchsabgabe und Umsatzsteuer) | € 960,00 |
für Erstzulassungen bis 31.3.2020 1,5% monatlich | Neuwert zum Zeitpunkt der Erstzulassung (inklusive Normverbrauchsabgabe und Umsatzsteuer) | |
für Erstzulassungen ab 1.4.2020 1,5% monatlich | Neuwert zum Zeitpunkt der Erstzulassung (inklusive Normverbrauchsabgabe und Umsatzsteuer) | € 720,00 |
Elektrofahrzeuge 0% | kein Sachbezugswert | |
halber Sachbezugswert 1% monatliche Fahrtstrecke unter 500km | Neuwert zum Zeitpunkte der Erstzulassung (inklusive Normverbrauchsabgabe und Umsatzsteuer) | € 480,00 bzw. € 360,00 |
Minisachbezugswert Wenn ganz wenig privat gefahren wird, kann auch ein Kilomtergeld für den Sachbezugswert herangezogen werden | Wert pro Kilometer: € 0,67 Ergibt das gerechnete Kilometergeld einen Wert der weniger als 50% des halben Sachbezugswertes ausmacht, so wird das Kilometergeld angesetzt. |
Bei Gebrauchtfahrzeugen ist für die Sachbezugsbewertung der Listenpreis und die CO2-Emmissionswert-Grenze im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Fahrzeuges maßgebend. Sonderausstattungen bleiben dabei unberücksichtigt. Die tatsächlichen Anschaffungskosten können jedoch nachgewiesen werden, z.B. durch eine Rechnung des Vorbesitzers.
Bei Leasingfahrzeugen ist der Sachbezugswert von jenen Anschaffungskosten zu berechnen, die Basis für die Leasingrate und den Restwert sind.
Eine Kostenbeteiligung mindert die Basis für die Lohnnebenkosten und für den Sachbezug.
Der hier veröffentliche Beitrag stellt die Meinung der AutorInnen dar und kann eine Beratung durch RechtsanwältInnen, NotarInnen, SteuerberaterInnen oder BilanzbuchhalterInnen nicht ersetzen.