KFZ Sachbezug bei Gesellschafter - GeschäftsführerIn

Firmenauto-Sachbezug für Gesellschafter-Geschäftsführer ab dem Jahr 2018

Ab dem Veranlagungsjahr 2018 ist  der anzusetzende Sachbezugswert für die private Nutzung eines PKW der Gesellschaft durch die wesentlich beteiligte Gesellschafter-GeschäftsführerIn (Anteil über 25 %) in einer Verodnung geregelt.

Die Verordnung sieht 2 Möglichkeiten für die Bewertung des Sachbezuges vor:

  • die Werte aus Sachbezugswerteverordnung
  • oder ein prozentueller Privatanteil der tatsächlichen Kosten. Der Privatanteil muss (durch ein Fahrtenbuch) nachgewiesen werden.
    Eine Ermittlung durch Schätzung ist ausgeschlossen.

Sachbezugswerteverordnung

ProzentsatzBasismaximal
grundsätzlich
2% monatlich
Neuwert zum Zeitpunkt der Erstzulassung
(inklusive Normverbrauchsabgabe und Umsatzsteuer)
 € 960,00

für Erstzulassungen bis 31.3.2020

1,5% monatlich
wenn der CO2-Ausstoß unter
bis inkl. 2016: 130 Gramm
im Jahr 2017: 127 Gramm
im Jahr 2018: 124 Gramm
im Jahr 2019: 121 Gramm
bis 31.3.2020: 118 Gramm
pro Kilometer liegt

Neuwert zum Zeitpunkt der Erstzulassung 
(inklusive Normverbrauchsabgabe und Umsatzsteuer)
 

für Erstzulassungen ab 1.4.2020

1,5% monatlich
wenn der CO2-Ausstoß unter
im Jahr 2020: 141 Gramm
im Jahr 2021: 138 Gramm
im Jahr 2022: 135 Gramm
im Jahr 2023: 132 Gramm
im Jahr 2024: 129 Gramm
im Jahr 2025: 126 Gramm
pro Kilometer liegt

Neuwert zum Zeitpunkt der Erstzulassung 
(inklusive Normverbrauchsabgabe und Umsatzsteuer)

 € 720,00

Elektrofahrzeuge 0%
kein Sachbezugswert 

halber Sachbezugswert 1%
bzw. 0,75% bei umweltfreundlichen KFZ

monatliche Fahrtstrecke unter 500km
(6000km pro Jahr)
Nachweis durch ein Fahrtenbuch grundsätzlich erforderlich

Neuwert zum Zeitpunkte der Erstzulassung 
(inklusive Normverbrauchsabgabe und Umsatzsteuer)

€ 480,00

bzw.

€ 360,00

Minisachbezugswert

Wenn ganz wenig privat gefahren wird, kann auch ein Kilomtergeld für den Sachbezugswert herangezogen werden

Wert pro Kilometer: € 0,67
bei umweltfreundlichen KFZ: € 0,50

Ergibt das gerechnete Kilometergeld einen Wert der weniger als 50% des halben Sachbezugswertes ausmacht, so wird das Kilometergeld angesetzt.

 

Bei Gebrauchtfahrzeugen ist für die Sachbezugsbewertung der Listenpreis und die CO2-Emmissionswert-Grenze im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Fahrzeuges maßgebend. Sonderausstattungen bleiben dabei unberücksichtigt. Die tatsächlichen Anschaffungskosten können jedoch nachgewiesen werden, z.B. durch eine Rechnung des Vorbesitzers.

Bei Leasingfahrzeugen ist der Sachbezugswert von jenen Anschaffungskosten zu berechnen, die Basis für die Leasingrate und den Restwert sind.

Eine Kostenbeteiligung mindert die Basis für die Lohnnebenkosten und für den Sachbezug.

 

Der hier veröffentliche Beitrag stellt die Meinung der AutorInnen dar und kann eine Beratung durch RechtsanwältInnen, NotarInnen, SteuerberaterInnen oder BilanzbuchhalterInnen nicht ersetzen.