Bei Beginn des Dienstverhältnisses entstehen für den Arbeitgeber folgende Verpflichtungen: Einstufung und Bestimmung des Mindestentgeltes Ausstellung eines Dienstvertrages oder Dienstzettels, Anmeldung des Dienstnehmers vor Dienstbeginn.
Wenn ein Dienstvehältnis beendet wird und der Dienstnehmer noch nicht alle ihm zustehenden Urlaubstage verbraucht hat, bekommt er den noch offenen, nicht konsumierten Urlaub, auszbezahlt. Es kommt zur sogenannten Urlabusersatzleistung. Zu viel verbrauchte Urlaubstage gehen meist zu Lasten des Dienstgebers und werden nicht vom Gehalt abgezogen.
Ab dem Veranlagungsjahr 2018 ist der anzusetzende Sachbezugswert für die private Nutzung eines PKW der Gesellschaft durch die wesentlich beteiligte Gesellschafter-GeschäftsführerIn (Anteil über 25 %) in einer Verodnung geregelt.
Stundenweise beschäftigte Aushilfskräfte sind in der Lohnverrechnung in einem eigenem Abrechnungsverfahren zu erfassen.