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Abhängig von der Höhe des Jahreseinkommens sind für die Berechnung der Einkommensteuer die folgenden Tarifstufen anzuwenden. Der Grenzsteuersatz gibt an, wie hoch die Besteuerung zusätzlicher Einkünfte zu Ihrem bisherigen Einkommen ist.

Bei Gastgewerbebetrieben (Gasthaus, Wirtshaus), die nicht buchführungspflichtig sind, besteht die Möglichkeit einzelne Aufwendungen pauschal von der Steuerbemessungsgrundlage abzuziehen. Die Regelungen dazu finden sich in der Gastgewerbepauschalierungsverordnung 2013.

Beim Familienbonus Plus handelt es sich um einen Steuerabsetzbetrag. Der zu zahlende Steuerbetrag wird bis zu € 1.500,00 pro Kind und Jahr reduziert.

PKW und Kombifahrzeuge müssen zwingend über 8 Jahre abgeschrieben werden, dies ist auch durch eine Leasingfinanzierung nicht zu umgehen.

Die Kosten für ein Auto können, falls es betrieblich genutzt wird, steuerlich geltend gemacht werden. Vorab ist zu klären ob das Auto überhaupt zum Betriebsvermögen gehört.

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