Buchhaltung

Wir erstellen Ihre monatliche oder quartalsweise Buchhaltung, reichen die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt ein, und geben Ihnen einen Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung Ihres Unternehmens.

Lohnverrechnung

Die Lohn- und Gehaltsverrechnung zählt zu den wohl umfangreichsten Themen. Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht und Kollektiverträge sind zu beachten. Wir übernehmen für Sie alle laufenden Meldungen und Korrespondenzen mit den Gebietskrankenkassen, den Finanzämtern und Gemeinden.

Einnahmen- Ausgabenrechnung

Jahresabschlüsse sind eine gesetzliche Verpflichtung und bilden die Grundlage für die Steuererklärung. Wir erstellen für Sie die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und das Anlagenverzeichnis.

Bei Gastgewerbebetrieben (Gasthaus, Wirtshaus), die nicht buchführungspflichtig sind, besteht die Möglichkeit einzelne Aufwendungen pauschal von der Steuerbemessungsgrundlage abzuziehen. Die Regelungen dazu finden sich in der Gastgewerbepauschalierungsverordnung 2013.

Beim Familienbonus Plus handelt es sich um einen Steuerabsetzbetrag. Der zu zahlende Steuerbetrag wird bis zu € 1.500,00 pro Kind und Jahr reduziert.

Bei Beginn des Dienstverhältnisses entstehen für den Arbeitgeber folgende Verpflichtungen: Einstufung und Bestimmung des Mindestentgeltes Ausstellung eines Dienstvertrages oder Dienstzettels, Anmeldung des Dienstnehmers vor Dienstbeginn.

Wenn ein Dienstvehältnis beendet wird und der Dienstnehmer noch nicht alle ihm zustehenden Urlaubstage verbraucht hat, bekommt er den noch offenen, nicht konsumierten Urlaub, auszbezahlt. Es kommt zur sogenannten Urlabusersatzleistung. Zu viel verbrauchte Urlaubstage gehen meist zu Lasten des Dienstgebers und werden nicht vom Gehalt abgezogen.

Ab dem Veranlagungsjahr 2018 ist  der anzusetzende Sachbezugswert für die private Nutzung eines PKW der Gesellschaft durch die wesentlich beteiligte Gesellschafter-GeschäftsführerIn (Anteil über 25 %) in einer Verodnung geregelt.

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